HÄUFIGE FRAGEN
WAS IST ERGOTHERAPIE?
Die Ergotherapie – abgeleitet vom Griechischen „ergein“ (handeln, tätig sein) – geht davon aus, dass „tätig sein“ ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass gezielt eingesetzte Tätigkeit gesundheitsfördernde und therapeutische Wirkung hat.
Deshalb unterstützt und begleitet Ergotherapie Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind und/oder ihre Handlungsfähigkeit erweitern möchten (DACHS-Definition der Ergotherapie)
WELCHES ZIEL VERFOLGT DIE ERGOTHERAPIE?
Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen bei der Durchführung von für sie bedeutungsvollen Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit/Erholung in ihrer Umwelt zu stärken (DACHS-Definition).
Die Ziele werden individuell mit den Klient*innen vereinbart. Sie können jederzeit an die Bedürfnisse angepasst werden und werden gegen Ende der Behandlung überprüft.
WIE KOMME ICH ZUR ERGOTHERAPIE?
Ergotherapeut*innen arbeiten eigenverantwortlich nach ärztlicher Anordnung. Um ergotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie eine Verordnung von Allgemeinmediziner*in oder Fachärzt*in (z.B. FA für Neurologie oder Orthopädie).
Die Verordnung muss vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Spätestens bis zum zweiten Termin, muss eine chefärztliche Bewilligung vorliegen.
WAS BEDEUTET WAHLTHERAPEUTIN?
Ich bin Wahltherapeutin, das bedeutet, dass ich nach dem Wahlarzt-Prinzip abrechne.
Am Ende der verordneten Einheiten erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Diese reichen Sie nach Überweisung mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Kostenzuschüsse zu erhalten.
WIEVIEL WIRD RÜCKERSTATTET?
Nähere Informationen zu den Kostenzuschüssen der Kassen erhalten Sie auf Nachfrage bei den jeweiligen Stellen.
Außerdem vergüten einige Zusatzversicherungen die Differenz des Selbstbehaltes und des Honorars. Näheres erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung.
WANN MUSS ICH EINEN VEREINBARTEN TERMIN ABSAGEN?
Termine müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Ansonsten werden die Kosten der Therapieeinheit voll verrechnet.